Umwelt- und Katastrophenschutz Trier e.V.

Zurzeit befindet sich unsere Stiftung in einem Rechtstreit mit dem oben erwähnten Verein und seinem Vorsitzenden Herrn Lothar Lorig. Aus diesem Grunde können an dieser Stelle zur Zeit keine weiteren Informationen gegeben werden.

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Dr. Michael Heuchemer, Rechtsanwalt
Bericht zur aktuellen (Januar 2018) Situation zum Schutz der Schwäne und den Verfahren Lorig, tierschutzrechtliche Grundsatzentscheidungen erstritten von der MBPF

Die Verfahren betreffend Herrn Lorig und den Schutz der Schwäne haben sich zu einem Lehrstück der Bedeutung des Tierschutzrechts in Deutschland entwickelt, zu einer erheblichen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durch die Berichte der "Rhein-Zeitung" sowie die Resolution des Tierschutzbeirats des Landes Rheinland-Pfalz geführt und sie haben insbesondere zahlreiche grundlegende Entscheidungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden erbracht, welche für die Zukunft des Tierschutzes in Deutschland wegweisend sind und erstmals die erforderlichen grundsätzlichen Klärungen im Schwanenschutz herbeigezwungen haben. Insofern gilt aktuell zur Entwicklung seit 2017: Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Cochem am 9.2.2017 gelang es, im März 2017 einen wichtigen gerichtlichen Hinweisbeschluss zu erstreiten und durch die Erlangung von Gutachten maßgeblicher Fachjuristen im Wege der Klageerweiterung den Antrag gegen Herrn Lorig dahingehend zu erweitern, dass ihm nunmehr für alle Zukunft im Moselbereich jeder Umgang mit Schwänen verboten wird "bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 EUR bzw. einer Zwangshaft als Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Monaten für jeden Fall des Verstoßes". Das Amtsgericht Cochem hat sich im Januar dazu gemeldet; es wird zeitnah verhandelt werden.

Auch die strafrechtliche Verfolgung des Herrn Lorig ist in vollem Gange und hat weitere, maßgebliche und präjudizierende Ergebnisse erbracht: Nachdem ein Strafbefehl über 120 Tagessätze auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken durch den Strafrichter beim Amtsgericht Merzig wegen zweier tatmehrheitlicher Fälle der schweren Jagdwilderei ergangen war, steht unser Rechtsanwalt in engen Kontakten zu dem zuständigen Staatsanwalt der StA Saarbrücken, welche eine Nachtragsanklage wegen Hehlerei gemäß § 259 StGB aufgrund des durch Lorig unter dem Druck des Cochemer Verfahrens eingeräumten weiteren rechtswidrigen Taten avisiert. Sämtliche relevanten öffentlichen Stellen wie die Kreisjagdmeister der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz sowie des Landkreises Cochem-Zell sind dankenswerterweise vollumfänglich auf die Linie der Stiftung eingeschwenkt und unterstützen - auch in der öffentlichen Kommunikation - teilweise mit erheblichem und ehrenamtlichem Einsatz unsere Rechtsauffassung sowie die Verfahren, deren Grundsatzbedeutung auf alle Zeiten im deutschen Tierschutzrecht Bestand haben wird. Vier Kreisverwaltungen haben ihre Position insofern schriftlich erklärt.

Großes Gewicht vor einer breiten Öffentlichkeit hat es insofern auch, dass die Gemeinde Perl als Glied der öffentlichen Verwaltung unser nach alledem mehr als berechtigtes Vorgehen gegen Herrn Lorig mit Nachdruck und offiziell unterstützt bei den nunmehr vollumfänglich erfolgreichen Bemühen, ihn auch im Gebiet der Gemeinde Perl und der dortigen Schwanenstation mit rechtlichen Mitteln von den Tieren fern zu halten - und dass der Tierschutzbeirat des Landes Rheinland-Pfalz uns hier dankenswerterweise öffentlich unterstützt. Nachdem es unserer anwaltlichen Vertretung gelang, das Gremium durch die Hereingabe der umfangreichen erstrittenen Entscheidungen, Anklagen, Strafbefehle und Verfahrensdokumente zu überzeugen, fasste dieses honorige Gremium, welches die Landesregierung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz regelmäßig berät, einen einstimmigen Beschluss, der in vollem Umfang auf unserer Linie lag. Dieser wurde im Rahmen einer Pressemitteilung sowie auf der amtlichen Homepage des Tierschutzbeirats veröffentlicht. Das mutige und lesenswerte Dokument findet sich hier: http://www.tierschutzbeirat.de/dokumente/beschluesse/schwanenstation/index.php. Die ursprünglich für den Herbst 2017 vorgesehene Verlängerung der Erlaubnis aus 2014 erfolgte nicht. Dies alles veranlasste auch das Umweltministerium zu Saarbrücken und das ihm insofern nachgeordnete Landesamt für Verbraucherschutz vielmehr zu ergänzenden Prüfungen vor Ort und anhand der Akten durch das Justiziariat. In aktuellen Behördenschreiben als Ergebnis dieser Prüfungen vom 16.10.2017 sowie vom 12.12.2017 wurden Lorig im Ergebnis durchgreifende, unüberwindliche Zweifel bezüglich seiner Zuverlässigkeit auch im Sinne des § 11 TierSchG attestiert. Dort ist von dem "begründeten Verdacht" die Rede, "dass seitens Herrn Lorig unter Verletzung fremden Jagdrechts in Besitz genommene Schwäne in der Auffangstation gehalten wurden. Insoweit dürfen wir zur Vertiefung auf das Urteil des OVG Koblenz vom 06.11.2014 (AZ: 10469/ 14. OVG) verweisen, in dem die Anordnung des Landkreises Trier gegen Herrn Lorig, mit der ihm das Einfangen und Aneignen wildlebender Schwäne im Gebiet des Landkreises untersagt wurde, als rechtmäßig befunden wurde, welche mittlerweile auch rechtskräftig ist. Daneben steht ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen (versuchter) Wilderei iHv. 120 Tagessätzen im Raum." In dem zweitgenannten Schreiben heißt es: "Nach rechtlicher Bewertung und Einschätzung des Sachverhaltes hinsichtlich der anlassbezogenen Zuverlässigkeitszweifel an der für die Schwanenstation verantwortlichen Person Herrn Lothar Lorig durch die Fachaufsicht und oberste Tierschutzbehörde für Tierschutz (MUV) verdichten sich die Verdachtsmomente hinsichtlich rechtswidriger Besitzergreifung an einzelnen Schwänen, womit eine weitere Tätigkeit des Herrn Lorig als verantwortliche Person für die Station unter den derzeitigen Umständen nicht mehr vertretbar erscheint.

Über all dies wird in Kürze erneut öffentlich berichtet werden.

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